Fachbereiche

Herr Rechtsanwalt Stephan Querling arbeitet auch weiterhin fachübergreifend mit Frau Rechtsanwältin Verena Querling zusammen. Aufgrund dieser Zusammenarbeit können in Ihrer Angelegenheit auch weiterhin sozialrechtliche und familienrechtliche Aspekte mit beachtet werden. So ist es mir möglich, Sie umfassend zu beraten.

Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Querling berät Sie im arbeitsrechtlichen Verfahren.

Die rechtliche Beratung beginnt oft schon bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Herr Rechtsanwalt Querling begleitet Sie rechtlich von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung.
Unsere arbeitsrechtliche Beratung beinhaltet alle individualarbeitsrechtlichen Themen von A wie Arbeitsvertragsgestaltung bis Z wie Zeugnis. Bei der Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berücksichtigen wir auch die Regelungen des Sozialrechts.
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Mietrecht

Im Bereich des Miet- und Immobilienrechts bietet Herr Rechtsanwalt Querling umfassenden rechtlichen Rat an.

Kaum ein rechtliches Thema ist in der anwaltlichen Praxis soweit verbreitet wie das Mietrecht. Die Beratung von Mietern und Vermietern ist oftmals geboten und erforderlich, da es kaum ein Thema gibt, welches durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung einem so stetigen Wandel vollzogen ist wie das Mietrecht. Mieter und Vermieter sind kaum in der Lage, den stetigen Wandel in der Materie des Mietrechts nachzuvollziehen und sich darauf einzustellen. Herr Rechtsanwalt Querling berät Sie hier umfassend und erarbeitet mit Ihnen eine Lösung, die auf Ihr Problem zugeschnitten ist.
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Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Querling berät in erbrechtlichen Angelegenheiten.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Vermächtnissen. Des weiteren sind wir als Testamentsvollstrecker für Sie tätig. Herr Rechtsanwalt Querling berät Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche jeglicher Art. Er setzt auch Pflichtteilsansprüche mit Ihnen durch.
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Telefon: +49 (0)211 175 2086-2 | Fax: +49 (0)211 1752086-1 | Email: info(at)kanzlei-querling.de