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Erbrecht
Unsere Beratung teilt sich in zwei Schwerpunkte: Die Beratung bei der Erstellung eines Testaments und die Vertretung der Erben.
Die Regelung der erbrechtlichen Angelegenheiten wird häufig zu Lebzeiten ignoriert oder außerordentlich stiefmütterlich behandelt.
Uns liegt es am Herzen, unseren Mandanten zu verdeutlichen, dass eine konkrete unmissverständliche erbrechtliche Regelung zu Lebzeiten unseres Mandanten Streitigkeiten der Erben nahezu ausschließt. Gerade zu Lebzeiten sind die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse oder Schenkungen zu Lebzeiten beträchtlich. Um so wichtiger sind die Beratungen des Mandanten über seine Gestaltungsspielräume. Dabei wird auch die erbschaftssteuerliche Auswirkung beachtet und Ihnen erläutert. Im Erbfall übernehmen wir die gesamten anstehenden Formalitäten. Dazu gehört u. a. die Beantragung der Eröffnung des Testamentes, die Beantragung und Ausstellung eines Erbscheins beim Nachlassgericht, sowie auf Wunsch der Erben auch die Nachlassabwicklung.
Daneben beraten und vertreten wir u. a. die Erbenvermächtnisnehmer sowie Pflichtteilberechtigte und gestalten die Erbauseinandersetzung der Miterbengemeinschaft.
Sollten Sie als Erbe Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben, so vertreten wir Sie hierbei. Ebenfalls werden wir bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilansprüche oder Vermächtnisse für Sie tätig.
Telefon: +49 (0)211 175 2086-2 | Fax: +49 (0)211 1752086-1 | Email: info(at)kanzlei-querling.de
