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Mietrecht
Das Miet- und Immobilarrecht zählt zu einem unserer Schwerpunktthemen. Wir vertreten Ihre Interessen in diesem Rechtsgebiet als Mieter oder Vermieter, als Hausverwalter und Wohnungsmakler.
Wir beraten und überprüfen Verträge bei Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen und in Erbbaurechtsfällen sowie bei Aufteilung von Grundstücken in Teil- bzw. Wohnungseigentum.
Ihre Probleme beginnend mit der Suche nach einem geeigneten Mieter unter Zuhilfenahme von Wohnungsmaklern über den Mietvertragsabschluss und die Problematiken während der Mietzeit bis hin zur Beendigung des Mietvertrages sind uns in ihrer rechtlichen Vielfalt bekannt.
Gerne vertreten wir auch Sie in mietrechtlicher Hinsicht und beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Wohnraum- und Geschäftsraummietrechts.
Unser Angebot umfasst das
- Kündigungsrecht
- Mietminderungsrecht
- Mieterhöhungsrecht
- Mietvertragsgestaltung
- Zurückbehaltungsrecht
- Nebenkostenrecht, Abrechnung
- Vertragsauslegung
- Instandsetzungsansprüche
- Mietinkasso
- Kaution, Kautionsabrechnung.
Im Bereich des Immobilienrechts bieten wir Ihnen rechtliche Beratung bei Verkauf oder Kauf von Immobilien jeglicher Art an. Gerne erläutern wir Ihnen die gelegentlich unverständlichen Passagen von notariellen Kaufverträgen. Für viele unserer Mandanten ist der Kauf oder Verkauf einer Immobilie die erheblichste wirtschaftliche Anschaffung eines Lebens. Häufig werden dabei auch finanzielle Verpflichtungen über mehrere Jahrzehnte eingegangen. Gerade deswegen ist es wichtig für einen reibungslosen und möglichst risikoarmen Ablauf, zumindest in rechtlicher Hinsicht, einen sicheren Weg einzuschlagen.
Gerne sind wir daher auch bereit, unsere Mandanten zu notariellen Kaufvertragsabschlüssen zu begleiten.
Als amtlich bestellter Notarvertreter ist Herr Rechtsanwalt Querling mit den Verständlichkeitsproblemen seiner Mandanten durchaus vertraut.
Telefon: +49 (0)211 175 2086-2 | Fax: +49 (0)211 1752086-1 | Email: info(at)kanzlei-querling.de
