Service

Allgemeines

Je nach persönlicher finanzieller Situation besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht des Wohnortes zu beantragen.

Wir bitten, dies bereits vor dem ersten Termin in unseren Kanzleiräumen zu erledigen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.weiter zu www.justiz.nrw.de

Falls wir für Sie eine Klage einreichen sollen, gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Auch dieses Formular kann bereits ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden. Falls Sie beim Ausfüllen der Formulare Probleme haben, stehen wir natürlich gerne unterstützend zu Verfügung.

Informationen zur Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier.weiter zu www.justiz.nrw.de

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, denken Sie bitte an Ihre Versicherungsnummer.

.

Telefon: +49 (0)211 175 2086-2 | Fax: +49 (0)211 1752086-1 | Email: info(at)kanzlei-querling.de