Service

Arbeits- und
Mietrecht

Sowohl für die Beratung im Arbeitsrecht als auch im Mietrecht ist die Kenntnis des jeweiligen Vertrages erforderlich sowie etwaiger bereits geführter Schriftwechsel.

Wir bitten dies zum Termin mitzubringen, damit wir uns ein umfassendes Bild von der Sachlage machen können und dann eventuell unverzüglich in eine Verhandlung mit der Gegenseite eintreten können.

In mietrechtlichen Angelegenheiten bitten wir Sie, Ihren Mietvertrag zum Termin mitzubringen.

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Telefon: +49 (0)211 175 2086-2 | Fax: +49 (0)211 1752086-1 | Email: info(at)kanzlei-querling.de