Service |
Familienrecht
Die Beratung im Familienrecht ist je nach Sachlage nur möglich, wenn die bisher ergangenen Urteile oder Beschlüsse bekannt sind.
Falls Kindesunterhalt durch eine Jugendamtsurkunde tituliert ist, ist eine Verfolgung Ihrer Interessen nur bei Kenntnis dieser Urkunde möglich.
Ebenfalls ist die Kenntnis von den letzten drei Monatsgehältern erforderlich, wenn es um die Regelung finanzieller Ansprüche geht.
Je nach Einzelfall und Anliegen bitten wir, die oben stehenden Unterlagen mitzubringen, damit wir Ihre Ansprüche, die sich hieraus ergeben, umfänglich und unmittelbar verfolgen können.
.
Telefon: +49 (0)211 175 2086-2 | Fax: +49 (0)211 1752086-1 | Email: info(at)kanzlei-querling.de
