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Sozialrecht
Im Bereich des Sozialrechts ist es erforderlich, die Unterlagen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig mitzubringen.
Hierzu gehören insbesondere die Bescheide der jeweiligen Behörde oder Versicherung.
Ebenfalls bitten wir, den bereits im Vorfeld geführten Schriftverkehr und je nach Sachgebiet (zum Beispiel bei der Grundsicherung für Arbeitslose) die Kontoauszüge der letzten drei Monate lückenlos mitzubringen. Eventuell ist die Einsicht in einige Kontoauszüge erforderlich.
Falls Ihr Anliegen einen medizinischen Hintergrund hat, bringen sie bitte relevante Atteste, Gutachten und Berichte mit.
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Telefon: +49 (0)211 175 2086-2 | Fax: +49 (0)211 1752086-1 | Email: info(at)kanzlei-querling.de
