Gebühren |
Anrechnung der außergerichtl. Gebühr
Die Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts werden zum Teil auf die Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit angerechnet, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt.
Weitere Informationen zu den Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens finden Sie hier.
Auslagen und Umsatzsteuer werden zuzüglich berechnet. Je nach Tätigkeit können weitere Gebühren anfallen.
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