Gebühren

Beratungs- und Prozess- kostenhilfe

Als finanzielle Hilfen für bedürftige Personen hat der Staat für außergerichtliche Verfahren die Beratungshilfe und für gerichtliche Verfahren die Prozesskostenhilfe vorgesehen.

Die Beratungshilfe ist vor der Mandatserteilung von Ihnen direkt bei dem Amtsgerichts Ihres Wohnortes zu beantragen. Dort bekommen Sie den Beratungshilfeschein direkt ausgehändigt.

Die Prozesskostenhilfe wird in der Regel durch den Rechtsanwalt in der Klage beziehungsweise in dem Antrag beim Gericht gleichzeitig bei Klageeinreichung beantragt.

Nähere Einzelheiten zu den oben aufgeführten Themen finden Sie auf unserer Website unter Service > AllgemeinesService > Allgemeines oder auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalenweiter zu www.justiz.nrw.de

Auslagen und Umsatzsteuer werden zuzüglich berechnet. Je nach Tätigkeit können weitere Gebühren anfallen.

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Telefon: +49 (0)211 175 2086-2 | Fax: +49 (0)211 1752086-1 | Email: info(at)kanzlei-querling.de