Gebühren |
Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit dem 1. Juli 2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Je nach Fachgebiet wird zwischen Festgebühren, wie sie meist im Arbeitsrecht und Zivilrecht anfallen und Rahmengebühren, die das Gesetz z.B. bei außergerichtlichen Tätigkeiten oder im Sozialrecht und im Strafrecht vorsieht, unterschieden.
Bei den Festgebühren richtet sich die Höhe der Gebühren nach einem eventuell erst noch im Laufe des Verfahrens zu ermittelnden Streitwert. Häufig ist die Höhe des Streitwerts erst dann sicher, wenn das Gericht einen Streitwert beschlossen hat. Bis dahin kann der Rechtsanwalt häufig nicht mit Sicherheit sagen, wie hoch die Gebühren letztendlich ausfallen. In solchen Fällen kann eine Honorarvereinbarung sinnvoll sein.
Auslagen und Umsatzsteuer werden zuzüglich berechnet. Je nach Tätigkeit können weitere Gebühren anfallen. Die Kostenermittlung richtet sich grundsätzlich nach Unterliegen und Obsiegen im Gerichtsverfahren. In arbeitsrechtlichen Verfahren trägt jede Partei immer ihre eigenen Kosten.
Ansonsten gelten folgende gesetzliche Gebühren:
- Beratungsgebühr

- Außergerichtliche Tätigkeit

- Gerichtliche Tätigkeit in erster Instanz

- Gerichtliche Tätigkeit in zweiter Instanz

- Anrechnung der außergerichtlichen auf die gerichtliche Gebühr

- Rahmengebühr im Sozialrecht

- Beratungs- und Prozesskostenhilfe

- Gerichtskosten

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