Gebühren |
Gerichtskosten
Zusätzlich zu den Rechtanwaltsgebühren fallen Kosten für das Ge-
richtsverfahren an.
Hierzu gehören auch Kosten für Zeugenentschädigung und Sachverständigen-Gutachten.
Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich im Zivilverfahren nach dem Streitwert. Wer die Kosten zu tragen hat, richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens.
In familienrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Gerichtskosten nach der Kostenordnung. Die Gerichtskosten werden bei den üblichen Verfahren gegeneinander aufgehoben, so dass jede Seite die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat.
Im Sozialrecht fallen in der Regel keine Gerichtskosten an, wenn die klagende Person auf staatliche Leistungen klagt.
Die Gerichtskosten im Strafverfahren sind in der Regel von dem Angeklagten zu tragen, wenn dieser im Strafverfahren verurteilt wird.
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