Gebühren

Rahmengebühr im Sozialrecht

Bei der Rahmengebühr richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Aufwand, dem Schwierigkeitsgrad und nach der Bedeutung der Sache für den Auftraggeber.

Der Rechtsanwalt kann daher erst nach Sichtung der Unterlagen eine verbindliche Auskunft über die Höhe der Gebühren geben. Häufig wird sich der Rechtsanwalt für die Mittelgebühr entscheiden, die immer dann zu wählen ist, wenn die Sachlage keinen Anhaltspunkt für eine höhere oder niedrigere Gebühr bietet.

Im Einzelfall ist es erforderlich, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitsaufwand über dem Üblichen liegt oder das Haftungsrisiko für den Rechtsanwalt erheblich ist. In diesem Fall wird der Rechtsanwalt mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen.

Auslagen und Umsatzsteuer werden zuzüglich berechnet. Je nach Tätigkeit können weitere Gebühren anfallen.

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